Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2023
1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und FernWeit Touristik, Leopoldstraße 45, 80802 München, Deutschland (nachfolgend "FernWeit" genannt). Mit der Buchung einer Tour oder eines Reiseangebots erkennen Sie diese AGB als verbindlich an.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie FernWeit den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Buchungsformular auf unserer Website erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch FernWeit zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Reisebestätigung mit allen wesentlichen Informationen zu der von Ihnen gebuchten Tour.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist FernWeit an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
3. Bezahlung
3.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.2 Die Restzahlung des Reisepreises ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.4 Erfolgt die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ist FernWeit berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.
4. Leistungen
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt bzw. aus den Angaben auf unserer Website sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch FernWeit.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FernWeit. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann FernWeit eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von FernWeit ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was FernWeit durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
5.3 FernWeit hat folgende pauschale Entschädigungen festgelegt:
- bis 45 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
- ab 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
- ab 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
- ab 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
- ab 6 Tage vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises
5.4 Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass FernWeit kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
6. Umbuchungen und Ersatzteilnehmer
6.1 Änderungswünsche nach Vertragsschluss (z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sind grundsätzlich möglich. Für die Bearbeitung der Änderungswünsche kann FernWeit ein Bearbeitungsentgelt von 30 Euro pro Person erheben.
6.2 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. FernWeit kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und er gegenüber FernWeit als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
8. Rücktritt und Kündigung durch FernWeit
8.1 FernWeit kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Erklärung zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angegeben wurde. Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
8.2 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl FernWeit als auch Sie den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie die eingezahlten Beträge unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
9. Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von FernWeit für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit FernWeit für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 FernWeit haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von FernWeit sind.
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
10.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden, sind Beanstandungen FernWeit direkt mitzuteilen.
11. Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11.2 Die Verjährung ist gehemmt, wenn zwischen Ihnen und FernWeit Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände schweben. Die Hemmung dauert fort, bis Sie oder FernWeit die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und FernWeit findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Der Gerichtsstand für Klagen gegen FernWeit ist München.
13. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.